Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung ist vorübergehend flexibler nutzbar:
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können bis zum 31.03.2022 den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 Euro monatlich auch für Hilfen außerhalb der geltenden Regelung einsetzen, um Corona-bedingte Versorgungsengpässe auszugleichen.
Für Entlastungsleistungen gelten wieder die normalen Regelungen. D.h. nicht genutzte Beträge für Entlastungsleistungen aus 2021 können noch bis 30.06.2022 genutzt werden.
Was heißt „Dienstleistungen bis zur Haustür“?
Es bedarf für diese Leistungen keiner gesonderten behördlichen Anerkennung. Dies ermöglicht es den Anbieter*innen, auf die aktuellen Bedarfe zu reagieren und ihr Leistungsangebot anzupassen. Und es eröffnet vielen pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen die Möglichkeit, notwendige Unterstützung zu erhalten – Unterstützung, die nicht zwingend einen unmittelbaren Kontakt erfordert.
Zu den „Dienstleistungen bis zur Haustür“ zählen zum Beispiel:
Erleichterung bei der Abrechnung von Nachbarschaftshilfe:
Bei einer Unterstützung durch eine Person, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ehrenamtlich hilft, kann mit dem Entlastungsbetrag eine Aufwandsentschädigung als Anerkennung des Engagements gezahlt werden. Auf den Nachweis der üblicherweise erforderlichen Qualifikation verzichten die Pflegekassen in dieser Zeit.
Quelle: https://www.mags.nrw/unterstuetzung-im-alltag, 28.05.2020.
Pflegehilfsmittel:
Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von monatlich 40 Euro. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören Einmalhandschuhe, Handdesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Einmalschürzen, Fingerlinge, Bettschutzeinlagen, Mundschutz.
Ab Januar 2022 bekommen Pflegefachkräfte mehr Entscheidungsbefugnisse und können selbst eine Verordnung für Pflegehilfsmittel ausstellen und den Antrag an die Pflegekasse weiterleiten.
Pflegeunterstützungsgeld:
Bis zum 31.03.2022 wird die Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes wegen der SARS-CoV-2-Pandemie von zehn auf 20 Arbeitstage verlängert.
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