Liebe Selbsthilfe-Interessierte und liebe Mitglieder der Selbsthilfegruppen,
Die Coronaschutzverordnung in der ab dem 07.01.2021 verabschiedeten Fassung untersagt Präsenzangebote der Selbsthilfe
In der ab dem 11.01.2021 gültigen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 NRW sind nach § 7 Absatz 1 Nr. 3 die Angebote der Selbsthilfe in Präsenz zunächst bis einschließlich 31. Januar 2021 untersagt.
Der Paritätische Landesverband NRW untersagt auf dieser Grundlage Treffen der Selbsthilfegruppen in seinen Räumlichkeiten.
Wir informieren Sie, sobald mit Lockerungen zu rechnen ist.
Weiterhin unterstützen wir Sie gerne, wenn sich Ihre Selbsthilfegruppe virtuell treffen möchte.
Über den folgenden Link können Sie sich über virtuelle Angebote der Selbsthilfe-Kontaktstelle informieren. Sprechen Sie uns gern auch direkt an! [mehr]
Persönliche Beratungen sind aktuell leider nicht möglich! .
Wir beraten Sie gerne per Telefon oder Email sowie auch per Video-Chat.
Sie erreichen der bekannten Rufnummer 0521 96 406 96
oder per E-Mail selbsthilfe-bielefeld@paritaet-nrw.org
Selbsthilfe und Digitalisierung in der Pilotregion OWL: Im Dezember 2020 ist in Bielefeld das Projekt „Selbsthilfe & Digitalisierung OWL“ an den Start gegangen. Videochats, Social Media, virtuelle Gruppentreffen, Online-Workshops - das Internet bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten mit anderen Menschen online zu treffen. [mehr]
Neue Ideen der Selbsthilfe in Zeiten der Pandemie
Die Selbsthilfe hat sich neben der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung als vierte Säule im Gesundheitswesen etabliert. Das Pandemiegeschehen hat die Gruppenarbeit jedoch enorm beeinträchtigt und persönliche Treffen erschwert oder unmöglich gemacht.
Allen widrigen Umständen zum Trotz, haben die Gruppen ihre Arbeit nicht eingestellt, sondern neue Ideen entwickelt, wie sich Betroffene auch in diesen Zeiten gegenseitig unterstützen können. [mehr]
Der YouTube-Kanal "Selbsthilfe im Paritätischen NRW" ist online.
Schauen Sie doch einfach mal vorbei!
Anträge für die kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung (Pauschalförderung) gemäß § 20h SGB V für das Jahr 2021 können bis zum 31. März 2021 bei der federführenden Krankenkasse gestellt werden. Bielefelder Selbsthilfegruppen wenden sich an die AOK NordWest. Anträge auf Projektförderung können ganzjährig gestellt werden. [mehr]