Selbsthilfe-Kontaktstelle Bielefeld
Selbsthilfegruppen und -organisationen im Gesundheitsbereich können eine finanzielle Förderung über die gesetzlichen Krankenkassen(-verbände) erhalten. Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde eine neue Grundlage geschaffen, die als § 20c SGB V zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist.
Es gibt nunmehr eine kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und eine krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung).
Gegenstand der pauschalen Förderung sind im weitesten Sinne die laufenden Kosten der Gruppenarbeit. Selbsthilfegruppen brauchen für die pauschale Förderung nur noch einen Förderantrag an die federführende regional zuständige Krankenkasse oder die Örtlichen Unterstützungsstelle zu stellen.
Bielefelder Selbsthilfegruppen stellen ihre Anträge auf Pauschalförderung bis zum 31.3.2010 an die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bielefeld.
Die krankenkassenindividuelle Förderung bezieht sich auf einzelne, inhaltlich abgegrenzte Aktionen. Diese Projektförderung ist wie bisher individuell bei den einzelnen Krankenkassen vor Ort zu beantragen. Die Adressen der Antragstellen für Bielefeld haben wir für sie zusammengestellt. Anträge sollten möglichst zu Beginn des Kalenderjahres gestellt werden - grundsätzlich ist die Antragstellung jedoch jederzeit möglich.
Weitere Informationen zu den Grundlagen der Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen, zu den Förderrichtlinien finden Sie im Selbsthilfenetz. Dort stehen auch die aktuellen Antragsformulare zum Download bereit. Sprechen Sie uns gern auch persönlich an.
Ausdruck aus:
http://www.selbsthilfe-bielefeld.de/content/e655/e886/index_ger.html
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