Stabilisierung der Selbsthilfe
Die Verpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen den Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen finanzielle Mitteln in Höhe von 0,52 € pro Versicherten zur Verfügung zu stellen, stabilisiert die Selbsthilfe. Die Selbsthilfe-Kontaktstelle unterstützt die Selbsthilfegruppen bei der Beantragung von Mittel und ist Standort des Modells „Örtliche Unterstützungsstelle Selbsthilfeförderung“. Die Umsetzung der Förderung soll damit verbessert werden und für die Gruppen eine Vereinfachung mit sich bringen.